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Prävention
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1
Umgebung

Aufmerksamkeit & Wahrnehmung Kopf hoch & bewusst umsehen
-
Blickkontakt nutzen
-
Ohren offen halten
2
Informieren

Sicherer Standort & Bewegung
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Rückendeckung suchen
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Fluchtwege im Blick haben
-
Belebte & gut beleuchtete Wege wählen
3
Wachsam sein

Vorausschauend handeln
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Sichere Orte kennen
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Notrufnummern speichern: Polizei (110)
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Taxi oder Begleitung organisieren
Verdächtiges Verhalten erkennen
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Auffällige Personen beobachten
-
zum Beispiel: hinterlaufen
4
Achtsamkeit und Aufmerksamkeit

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Sei präsent: Achte bewusst auf deine Umgebung, besonders in unbekannten oder belebten Bereichen. Vermeide es, in dein Handy vertieft zu sein oder Kopfhörer zu tragen, die deine Wahrnehmung einschränken.
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Beobachte: Nimm Menschen, Fahrzeuge und potenzielle Gefahren in deiner Umgebung wahr. Achte auf verdächtiges Verhalten oder Situationen, die dir unangenehm erscheinen.
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Vertraue deinem Instinkt: Wenn du ein ungutes Gefühl hast, verlasse die Situation oder den Ort. Dein Bauchgefühl ist in der Regel ein guter Ratgeber.
Selbstbehauptung
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1
Klare Grenzen setzen

💬 „Nein“ ist ein vollständiger Satz!
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Übe, laut ,deutlich und bestimmt „Nein“ zu sagen, ohne dich zu rechtfertigen
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Setze klare körperliche und verbale Grenzen („Lassen Sie mich in Ruhe")
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Einen Schritt zurückgehen und die Hände vor den Körper nehmen
2
Selbstbewusst auftreten

💡 Täter suchen sich oft „leichte Opfer“ – strahle Stärke aus!
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Aufrechte Haltung: Kopf hoch
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Sicherer Blick: Direkt, mitten ins Gesicht
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Fester Stand & ruhige Atmung
🔹 Beispiel:
🚫„Hören Sie auf, mich zu berühren!
3
Stimme als Waffe nutzen

📢 Laut und deutlich sprechen kann helfen, Angreifer abzuschrecken!
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Klare und kräftige Stimme: Nicht zögernd – werde laut!
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Selbstbewusste Sprache: „Stopp!“ oder „Gehen SIE weg!“
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👀 Achte auf Warnsignale und reagiere geplant!
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Ignoriere komische Sprüche nicht – du bist nicht verpflichtet, „freundlich“ zu bleiben.
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Wenn dir jemand unwohl ist, verlasse die Situation sofort.
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laut werden: „Lassen Sie mich in Ruhe!“–
Gesetzeslage
1
Notwehr §32

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
2
Notwehrexzess §33

Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
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